Jedes Mitglied hat sich bei Ankunft unaufgefordert und gut leserlich mit Namen, Vornamen und ggf. Anzahl der Gäste in die Anwesenheitsliste vor Ort einzutragen. Sofern eine Nutzung im Rahmen einer Übernachtungsbuchung erfolgt, ist dies in der Spalte Gäste zu vermerken. Bei Nicht- oder Falscheintragung von Gästen wird eine erhöhte Gästegebühr von 50 € erhoben.
Der Parkplatz auf dem Grundstück ist den Mitgliedern vorbehalten.
Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen.
Auf der Liegewiese und in den Gebäuden besteht absolutes Rauchverbot.
Auf dem Grundstück ist das Zelten grundsätzlich nicht erlaubt.
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Die Verwendung elektrischer Heizgeräte sowie offenes Feuer ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet.
Die Nutzung der Kühlschränke für Softdrinks und Bier ist nicht zulässig. Das Anstecken von eigenen Kühlboxen ist untersagt.
Die Nachtruhe wird im Allgemeinen auf 23:00 Uhr festgesetzt, ab 22:00 Uhr ist Zimmerlautstärke obligatorisch.
Grillzeiten: Eine Nutzung des Grill ist täglich nur zwischen 11.30 Uhr - 13.30 Uhr und 17.30 Uhr - 20.00 Uhr möglich.
Die Besucher des Wassersportplatzes sind an die Weisungen von Platzwart und Platzaufsicht,gebunden.
Jeder Besucher hat für die Sauberkeit auf dem Grundstück, im Haus und im Sanitärgebäude zu sorgen. Von den Mitgliedern wird eine Beteiligung an den dafür notwendigen Arbeiten erwartet. Schäden sind Sorge dem Platzwart zu melden. Für die umgehende professionelle Beseitigung derSchäden hat der Verursacher Sorge zu tragen.
Die Benutzung des Wassersportplatzes und das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle und Verluste übernimmt der Verein keine Haftung.
Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Benutzungsordnung kann ein Ausschluss von Buchungen erfolgen oder ein Platzverbot ausgesprochen werden