3G für Schwimmkurse und -training in Schulschwimmbädern

Die Teilnahme an unseren Kursen und unserem Training ist unter Einhaltung der 3G-Regel möglich. Außerdem besteht in der Schwimmhalle vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung). Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren genügt das Tragen einer medizinischen Maske.

Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur für Personen die geimpft, genesen oder getestet sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren oder Schüler*innen stehen getesteten Personen gleich.

Der Test kann entweder ein offizieller Bürgertest (mit Zertifikat) oder ein selbst mitgebrachter Schnelltest vor Ort, der unter Aufsicht durchgeführt wird, sein. Bitte planen Sie für eine Selbsttestung vor Ort genügend Zeit ein.

Begleitpersonen unterliegen der 2G-Regel. Dies betrifft z.B. Elternteile, die ihre kleinen Kinder zum Training oder zu Schwimmkursen bringen und hierzu die Räumlichkeiten nur für einen kurzen Zeitraum betreten. Das Tragen einer FFP2-Maske ist selbstverständlich.

Stand: 22.02.2022